Verbotene Gegenstände
Besuchern ist es
untersagt folgende Gegenstände mit sich zu führen bzw. zu benutzen:
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Werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschliesslich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sind unzulässig und dürfen nicht mit in das Stadion Letzigrund gebracht werden, sofern der Veranstalter Anlass zu der Annahme hat, dass diese im Stadion zur Schau gestellt werden
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Alkoholische Getränke aller Art
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Pyrotechnische Artikel aller Art
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Waffen aller Art
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Gassprühdosen sowie ätzende und färbende Substanzen
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Glasflaschen und –behälter jeglicher Art
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Klappstühle und Kinderwagen
- Regenschirme
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Videokameras, Profi-Photoausrüstungen oder andere Geräte geeignet für die Aufzeichnung, Übertragung und Verbreitung von Ton und Bild der Veranstaltung;
- Tiere
- Rollerblades / Rollschuhe
- Kickboards
- Skateboards
- Motorrad- / Velohelm
- Reisekoffer, Rucksäcke , Taschen (über 40cm x 50cm x 20cm)
Abgabestelle
Der Veranstalter betreibt keine Abgabestelle für verbotene Gegenstände. Eine Deponierung ausserhalb des Stadions ist Sache des Zuschauers und jegliche Haftung bei Verlust oder Diebstahl wird abgelehnt.
Fundbüro
Der Veranstalter betreibt ein internes Fundbüro im Stadion bei den zwei Infoständen. Können die Besitzer der Gegenstände nicht ausgemacht werden, gehen Ausweise, Schlüssel, Portemonnaies und Wertgegenstände nach der Veranstaltung ans städtische Fundbüro und Kleider, Schuhe, usw. werden nach einem Monat entsorgt.
Verhalten im Stadionbereich gemäss AGB
Der
Zugang zu den Veranstaltungen wird nur bei
Vorlage eines gültigen Tickets oder sonstigen vom Veranstalter
oder anderen hierzu Befugten
ausgestellten Berechtigungsnachweis (Akkreditierung) gewährt.
Jeder Besucher ist beim Betreten des Stadions Letzigrund
verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst sein Ticket bzw. seine Zugangsberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Sollte zum
Erwerb des Tickets eine Ermässigung in Anspruch genommen worden sein, ist die
entsprechende Berechtigung auf Anfrage ebenfalls beim Stadioneintritt
nachzuweisen (zum Beispiel Ermässigung bei Familientickets für Kinder bis 16 Jahre ist ein gültiger Nachweis des Geburtsdatums bei Stadioneintritt auf Verlangen erforderlich).
Jeder Besucher ist
verpflichtet, sich beim Eintritt ins Stadion
durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen (Siehe verbotene Gegenstände) kontrollieren zu lassen. Diese Überprüfung findet durch das
Abtasten der Kleidung sowie eine Taschenkontrolle statt.
Eine Kontrolle findet Stichprobenweise statt. Wer kontrolliert wird entscheiden die Stewards bei den jeweiligen Eingängen.
Jeder Besucher ist
verpflichtet, der Polizei oder dem Sicherheits- und Ordnungsdienst sein
Ticket oder seine andere Zugangsberechtigung jederzeit bis zum Verlassen des Stadionbereiches
vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
Jeglicher
Missbrauch im Zusammenhang
mit Tickets (kopierte Tickets, falsch angegebene Preiskonditionen, falsch angegebene Personalien etc.) haben den sofortigen
Entzug des Tickets zur Folge. Im Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- erhoben und der Missbrauch wird verzeigt.
Im Interesse der Sicherheit und einem geordneten und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung ist
der Inhaber eines Tickets verpflichtet, im Stadion den
Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals, der Polizei, der Feuerwehr und des Stadionmanagements Folge zu leisten.
Im Stadionbereich ist es
verboten:
- Einen anderen, als den auf der Eintrittskarte verzeichneten Sitzplatz zu benutzen;
- Sich in den Zu- und Abwegen der Zuschauerbereiche (Fluchtwegen) längere Zeit aufzuhalten;
- Auf Bänken oder Sitzplätzen zu stehen;
- Den Innenraum bzw. für die Allgemeinheit nicht bestimmte Bereiche und Räume ohne gültige Berechtigung zu betreten;
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Gegenstände im gesamten Stadionbereich (insbesondere in den Innenraum oder in den Zuschauerraum) zu werfen;
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Ohne Erlaubnis des Veranstalters Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Erzeugnisse aller Art zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
Jede Person, die das Stadion betritt,
anerkennt, dass sie
Ton- und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen des Stadions oder der Veranstaltung sowie der Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung nur zum
Privatgebrauch machen und/oder übertragen kann. Auf jeden Fall ist es
untersagt, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen,
Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
Jeder
Ticketinhaber willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich in die
unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme ein. Dies gilt für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.